Überweisung

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie beinhaltet die Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Eine Verordnung für eine logopädische Behandlung kann nur durch einen Arzt erfolgen. Bei Unsicherheiten, ob Sie, Ihr Kind oder Angehörige eine logopädische Therapie benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Arzt. Je nach Störungsbild kann dies der Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Internist, Neurologe, Phoniater bzw. der Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Der verordnende Arzt legt die Dauer und die Frequenz der Therapie fest. Er entscheidet ebenfalls, ob die Therapie in der Praxis oder im Hausbesuch stattfinden soll.

Die logopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist zuzahlungsfrei. Danach kann im Bedarfsfall bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Privat versicherte Patienten benötigen ein Privatrezept ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.

Bitte denken Sie daran, dass die vom Arzt ausgestellte Verordnung aktuell 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und neu beantragt werden muss.

Meine logopädische Praxis hat die Zulassung für alle gesetzlichen & privaten Krankenkassen.
Vereinbaren Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir.